3. Liga Herren Aufstiegsrunde Gruppe B 
VfL Pfullingen hat Einspruch eingelegt
Bildquelle Handball.BO.De

Der Drittligist hat Einspruch gegen die Entscheidung des Kampfgerichts, den Ausgleichstreffern zum 34:34-Endstand bei der HSG Konstanz zurückzunehmen, eingelegt.

Nach dem die Verantwortlichen des VfL Pfullingen bereits angekündigt hatten, Einspruch gegen die Entscheidung des Kampfgerichts, das den Ausgleichstreffern zum 34:34-Endstand bei der HSG Konstanz zurückgenommen hat, einzulegen, wurde dieser nach den Regularien des DHB nun offiziell beim DHB eingereicht. Das Verfahren vor der ersten Kammer des Sportgerichts läuft nun. 

Der Vorwurf richtet sich dabei nicht an die HSG Konstanz, sondern an den Zeitnehmer, der das letzte Tor unrechtmäßig zurückgenommen hat. Zeitnehmer und Sekretär sind, so die Auffassung der Verantwortlichen des VfL Pfullingen, nur für die Zeit verantwortlich: ,,Sie können dem Torschiedsrichter nicht die Entscheidung abnehmen, ob der Ball innerhalb der offiziellen Spielzeit in vollem Umfang hinter der Torlinie war. Diese Entscheidung kann nur der Torschiedsrichter mit Blick auf die öffentliche Zeitmessanlage in der Halle treffen", erklärt Gerd Mollenkopf, stellvertretender Abteilungsleiter, Spielleiter und langjähriger Schiedsrichter im HVW. 

Dass das Tor als reguläres zu werten gewesen wäre und somit eine Fehlentscheidung des Zeitnehmers vorliegt, ist mit verschiedenem Video-Material, in dem zu sehen ist, dass der Ball deutlich vor dem automatischen Schlusssignal der öffentlichen Zeitmessanlage - sprich der Hallenuhr - im Tor ist und beide Schiedsrichter dies auch mit dem Handzeichen und Pfiff bestätigen, zu beweisen. Ob das Sportgericht das Videomaterial überhaupt als Beweis zulässt, ist offen - ebenso, wann das Urteil fällt. Da dieses aber Einfluss auf die restlichen Spiele der Aufstiegsrunde haben könnte, hofft der VfL Pfullingen auf ein schnelles Urteil. Ist der Einspruch erfolgreich, könnte es zu einem Wiederholungsspiel gegen die HSG Konstanz kommen.