Ohne Impfung geht im Amateursport kaum noch etwas.  Bildquelle: Christoph Breithaupt
Alarmstufe: Für ehrenamtlich Tätige gilt nun 2G
Handball in der Ortenau

Am späten  Freitagabend wurde die neue Corona-Verordnung Sport für Baden-Württemberg notverkündet.

Die Corona-Verordnung Sport konkretisiert die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 23. November 2021. Laut Pressemitteilung des Südbadischen Handball-Verbandes sind die wichtigsten Infos:

Die neuen Regelungen für den Handball im Überblick lauten: 

Bei den Regelungen zur Sportausübung wird künftig nicht mehr unterschieden, ob die Sportausübung im Rahmen des „Trainings- und Übungsbetriebs“ oder bei „Wettkampfveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen“ durchgeführt wird.
Für nicht immunisierte Arbeitgeber und Beschäftigte, bei denen direkte Kontakte untereinander und zu externen Personen nicht ausgeschlossen werden können, ist weiterhin in allen Stufen ein Antigen-Schnelltest ausreichend. Nach § 18 CoronaVO gilt dies entsprechend für Selbstständige. Für die Pflicht zur Überprüfung und das Verfahren gelten die Regelungen des § 28b IfSG. 

Wichtig: Ehrenamtlich Tätige benötigen für die Ausübung ihrer Tätigkeit in der Alarmstufe einen 2G-Nachweis.
Mit Blick auf die Alarmstufen gilt für ehrenamtlich tätige Trainerinnen und Trainer künftig 2G.

Die in der CoronaVO für Spitzen- und Profisportlerinnen und -sportler gestrichene Ausnahme von der Testpflicht wird dahingehend konkretisiert, dass diese Gruppe in allen Stufen einen Antigen-Testnachweis zu erbringen hat. Soweit diese Personen noch nicht 18 Jahre alt sind, gelten derzeit noch die in der CoronaVO enthaltenen Erleichterungen für den Nachweis (z. B. Schülerausweis).

Die Ausnahme für den Ligabetrieb in der Warnstufe (3G anstatt 3G mit PCR-Test) wurde zurückgenommen. Diese Regelung war als Übergangsregelung gedacht, um den Ligabetrieb in Hallensportarten nicht abrupt unterbrechen zu müssen.

Die Regelungen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Handballverbände werden zeitnah überarbeitet. Der SHV bittet noch um ein wenig Geduld. 

 
Alarmstufe: Für ehrenamtlich Tätige gilt nun 2G
Ohne Impfung geht im Amateursport kaum noch etwas.  Bildquelle Christoph Breithaupt

Am späten  Freitagabend wurde die neue Corona-Verordnung Sport für Baden-Württemberg notverkündet.

Die Corona-Verordnung Sport konkretisiert die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 23. November 2021. Laut Pressemitteilung des Südbadischen Handball-Verbandes sind die wichtigsten Infos:

Die neuen Regelungen für den Handball im Überblick lauten: 

Bei den Regelungen zur Sportausübung wird künftig nicht mehr unterschieden, ob die Sportausübung im Rahmen des „Trainings- und Übungsbetriebs“ oder bei „Wettkampfveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen“ durchgeführt wird.
Für nicht immunisierte Arbeitgeber und Beschäftigte, bei denen direkte Kontakte untereinander und zu externen Personen nicht ausgeschlossen werden können, ist weiterhin in allen Stufen ein Antigen-Schnelltest ausreichend. Nach § 18 CoronaVO gilt dies entsprechend für Selbstständige. Für die Pflicht zur Überprüfung und das Verfahren gelten die Regelungen des § 28b IfSG. 

Wichtig: Ehrenamtlich Tätige benötigen für die Ausübung ihrer Tätigkeit in der Alarmstufe einen 2G-Nachweis.
Mit Blick auf die Alarmstufen gilt für ehrenamtlich tätige Trainerinnen und Trainer künftig 2G.

Die in der CoronaVO für Spitzen- und Profisportlerinnen und -sportler gestrichene Ausnahme von der Testpflicht wird dahingehend konkretisiert, dass diese Gruppe in allen Stufen einen Antigen-Testnachweis zu erbringen hat. Soweit diese Personen noch nicht 18 Jahre alt sind, gelten derzeit noch die in der CoronaVO enthaltenen Erleichterungen für den Nachweis (z. B. Schülerausweis).

Die Ausnahme für den Ligabetrieb in der Warnstufe (3G anstatt 3G mit PCR-Test) wurde zurückgenommen. Diese Regelung war als Übergangsregelung gedacht, um den Ligabetrieb in Hallensportarten nicht abrupt unterbrechen zu müssen.

Die Regelungen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Handballverbände werden zeitnah überarbeitet. Der SHV bittet noch um ein wenig Geduld.